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   OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21   

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OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21 (https://dejure.org/2022,35707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2022 - Verg 25/21 (https://dejure.org/2022,35707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2022 - Verg 25/21 (https://dejure.org/2022,35707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung der Vergabekammer Teilnahmewettbewerb für ein Telemedizinisches Versorgungsprogramm Bildung einer Bewerbergemeinschaft bei Teilnahme am Bieterverfahren Ausschluss einer Eignungsleihe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind "vergleichbare Referenzprojekte"?

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz vs Eignungsprinzip

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 409
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Bei der Bewertung kommt dem öffentlichen Auftraggeber systemimmanent ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46).

    Die Bewertungsentscheidungen ist darauhin überprüfbar, ob die jeweilige Bewertung im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).

    Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat, Beschluss vom 13. Juni 2018, 2 U 7/16, BeckRS 2018, 15885 Rn. 104); die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44), insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).

    Die verbleibenden 40 Prozent entfallen auf den Preis, wobei der Bieter mit dem niedrigsten Preis die vollen 40 Punkte enthält und die anderen Bieter im Verhältnis ihres Preises zu diesem entsprechend weniger (sogenannte "einfachen linearen Methode", vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).

    Der Umstand, dass Bewertungsentscheidungen auch darauf hin zu überprüfen sind, ob die jeweilige Wertung im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen), betrifft nicht den Umfang des Akteneinsichtsrechts des unterlegenen Mitbewerbers, sondern lediglich den Umfang der Überprüfungspflicht der Nachprüfungsinstanzen, die im GWB-Vergaberecht - anders als im kontradiktorischen Verfahren nach der Zivilprozessordnung - zur Amtsermittlung verpflichtet sind.

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    aa) Der öffentliche Auftraggeber hat die Bewertung selbst vorzunehmen; die Wertungsentscheidung ist nicht delegierbar, die an ihr beteiligten Personen müssen Vertreter des öffentlichen Auftraggebers sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44).

    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 41 - Lkw-Mautsystem III; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 49).

    Bei der Bewertung kommt dem öffentlichen Auftraggeber systemimmanent ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46).

    Es handelt sich um eine individuelle Wertungsentscheidung (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 46), die naturgemäß immer eine subjektive Note hat, da sie auf dem Hintergrund und auf der Erfahrung der betreffenden Persönlichkeit beruht (OLG München, Beschluss vom 25. September 2014, Verg 9/14, ZfBR 2015, 195, 198).

    Es muss nachvollziehbar sein, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Düsseldorf, 2. Kartellsenat, Beschluss vom 13. Juni 2018, 2 U 7/16, BeckRS 2018, 15885 Rn. 104); die Wertungen müssen im Quervergleich mit den besser bewerteten Angeboten stimmig sein (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 44), insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenten (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17, NZBau 2017, 366 Rn. 53 - Postdienstleistungen).

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Dadurch wird mit der positiven Eignungsprüfung - anders als im offenen Verfahren - ein Vertrauenstatbestand für die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Unternehmen begründet, dass sie nicht damit rechnen müssen, der ihnen durch die Erstellung der Angebote und Teilnahme am Wettbewerb entstandene Aufwand könnte dadurch nachträglich nutzlos werden, dass der Auftraggeber ihre Eignung auf gleichbleibender tatsächlicher Grundlage später nochmals abweichend beurteilt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13 , NZBau 2014, 185 Rn. 33 - Stadtbahnprogramm Gera).

    Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).

    Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter bzw. Bewerber, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera).

    Welche Anforderungen die Bewertungsmatrix aufstellt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; Senatsbeschluss vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).

    Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Für die Leistungsbeschreibung ergibt sich dies ausdrücklich aus §§ 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, 31 Abs. 1 VgV, wonach der Leistungsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben ist, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 37 - LKW-Mautsystem III).

    Wie Mitbieter oder -bewerber die Vergabeunterlagen verstanden haben, kann für die normativ zu bestimmende Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Bieters beziehungsweise Bewerbers von indizieller Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008, X ZR 78/07, NZBau 2008, 592 Rn. 15 - BAB-Leiteinrichtungen; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 37 - LKW-Mautsystem III; Lampert in Burgi/ Dreher, a. a. O.).

    Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe erforderliche Fachwissen verfügt (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017, VII-Verg 19/17, NZBau 2018, 242 Rn. 41 - Lkw-Mautsystem III; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 6/19, NZBau 2020, 318 Rn. 49).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Eignungsanforderungen sind folglich nur insoweit wirksam gestellt, Nachweise nur insoweit wirksam gefordert, als die Auftragsbekanntmachung entsprechende Angaben enthält (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18, NZBau 2019, 64 Rn. 40).

    Nur wenn diese Angaben frei zugänglich und transparent sind, können sie diesem Zweck der Auftragsbekanntmachung gerecht werden (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18, ZfBr 2019, 292, 294/95).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Zwar muss der Eignungsleihgeber nach § 47 VgV nicht zwangsläufig ein Nachunternehmer nach § 36 VgV sein, auch wenn sie in der Praxis vielfach identisch sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010, VII-Verg 13/10, NZBau 2011, 54, 55).

    Dies zumal Eignungsleihgeber und Nachunternehmer zwar nicht zwangsläufig, aber doch in der Praxis tatsächlich vielfach identisch sind (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010, VII-Verg 13/10, NZBau 2011, 54, 55).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberechtswidrige Eignungsprüfung (Wertungsmängel)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58, Senatsbeschluss v0m 26. November 2008, VII-Verg 54/08, BeckRS 2009, 5998).

    Die ausgeschriebene Leistung muss den Referenzaufträgen soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 8. April 2014, 11 Verg 1/14, NZBau 2015, 51 Rn. 58).

  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 11 Verg 9/20

    "Newcomer"-Regelung in einer Ausschreibung zur Sammlung und zum Transport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Dort legt er auch die Nachweise fest, anhand derer er die Prüfung vornehmen will (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, ZfBr 2021, 91, 94).

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019, VII-Verg 52/18, NZBau 2020, 258 Rn. 32; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, ZfBr 2021, 91, 94).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Infolge der übergeordneten Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung aus § 97 Abs. 1, Abs. 2 GWB, die durch §§ 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, 31 Abs. 1 VgV für einen Teilbereich nur näher ausgeformt werden, gelten die für die Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen für andere Teile der Vergabeunterlagen entsprechend (Senatsbeschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 52/17, NZBau 2018, 563 Rn. 31).

    Allerdings gilt der vorstehend unter b.bb.(1) wiedergegebene Grundsatz, dass der Erklärungswert der maßgeblichen Teile der Vergabeunterlagen nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist, auch für den Inhalt der Auftragsbekanntmachung (Senatsbeschluss vom 28. März 2018, VII-Verg 52/17, NZBau 2018, 563 Rn. 32).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2017 - 11 Verg 7/17

    Leistungsfähigkeit eines Fernbuslinienunternehmens bei der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
    Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).

    Welche Anforderungen die Bewertungsmatrix aufstellt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31 - Stadtbahnprogramm Gera; Senatsbeschluss vom 18. September 2019, VII-Verg 10/19; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Juli 2017, 11 Verg 7/17, BeckRS 2017, 121590 Rn. 59).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • VK Bund, 29.04.2021 - VK 2-05/21

    Antragsbefugnis des drittplatzierten Bieters; Eignungsleihe als Unterfall des

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - Verg 10/19

    Ausschließung eines Angebots betreffend die Erbringung von

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen

  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Dokumentation der Wertungsentscheidung eines Gremiums im

  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Verg 3/11

    Akteneinsicht - Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts

  • OLG Hamburg, 09.03.2020 - 1 Verg 1/20
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 21/14

    Anforderungen an die Eignung eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion,

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf gehe in seinem Beschluss vom 27. April 2022 (Az. VII-Verg 25/21) davon aus, dass die in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen jedenfalls durch Antworten auf Bieterfragen erläutert werden könnten und weite somit den Maßstab der Eignungsprüfung über die Kriterien in der Bekanntmachung hinaus auf die übrigen Vergabeunterlagen aus.

    Bieter muss nämlich die Eignungsanforderungen unmittelbar aus der Auftragsbekanntmachung entnehmen können, damit er anhand dieser Angaben entscheiden kann, ob er sich an der Ausschreibung beteiligen kann und will (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21, und vom 11. Juli 2018, VII- Verg 24/18), vgl. auch § 122 Abs. 4 S. 2 GWB.

    Dass die Unternehmen jedenfalls aus maßgeblicher Sicht eines objektiven, mit dem Vergabeverfahren vertrauten und branchenkundigen Bieters (§§ 133, 157 BGB, s. zu diesem Maßstab nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.z.N.), einen Mindestumsatz nachweisen mussten, ergibt sich auch nicht aus dem Zusatz in Ziffer III.1.2 a) und b) der EU-Bekanntmachung ,,sofern entsprechende Angaben verfügbar sind".

    Denn nur dann kann ein Bieter auch in dieser Hinsicht allein und bereits anhand der Bekanntmachung prüfen, ob er die Eignungsanforderungen erfüllen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

    Dasselbe ergibt sich aus der von der Antragstellerin ebenfalls zitierten Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27. April 2022 (Az. VII-Verg 25/21).

  • VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22

    Kein Ausschluss von Datenverarbeitungsangeboten deutscher Tochterunternehmen

    Auch das OLG Düsseldorf habe mit Beschluss vom 27. April 2022 (VII-Verg 25/21) für einen solchen Zusammenhang festgestellt, dass die Wertungen im Quervergleich stimmig sein müssten, um beurteilungsfehlerfrei zu sein.

    Der dem öffentlichen Auftraggeber im Hinblick auf § 127 Abs. 1 GWB zustehende Beurteilungsspielraum bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Angebote muss insbesondere dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen, was bei einer Konzeptbewertung voraussetzt, dass die insofern an die einzelnen Bieter zu vergebenden Punkte plausibel, mithin in sich und im Verhältnis zu den übrigen Angeboten und damit insbesondere im Vergleich mit besser bewerteten Angeboten ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, Az.: X ZB 3/17 Rn. 53; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.w.N.).

    Daraus geht hervor, dass nicht jedes Mehr gegenüber den formulierten Anforderungen ausreichen kann, um eine Bewertung mit der Höchstpunktzahl zu vergeben, sondern es dafür eines besonderen Mehrwertes bedarf, der im jeweiligen Konzept schlüssig und nachvollziehbar dargelegt sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

  • VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23

    Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand!

    25/22; vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21; und vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, jeweils m.z.N.).

    Ein solcher Vertrauenstatbestand kann jedoch nur dann und insoweit begründet werden, wie der öffentliche Auftraggeber die Eignung des betreffenden Bewerbers abschließend geprüft hat, also z.B. nicht, wenn noch prüfungsrelevante Unterlagen oder Nachweise fehlen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. März 2023, VII-Verg 25/22, und vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

    Denn ein Bieter muss in der Lage sein, unmittelbar anhand der Angaben in der Auftragsbekanntmachung entscheiden zu können, ob er sich an der Ausschreibung beteiligen kann und will (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21, und vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

    Wenn Eignungsanforderungen auszulegen sind, ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines branchenkundigen Bewerbers bzw. Bieters abzustellen (§§ 133, 157 BGB, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.z.N.), wobei das Verständnis der Mitbewerber oder Mitbieter eines Vergabeverfahrens durchaus indiziell herangezogen werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, a.a.O m.w.N.).

  • VK Bund, 03.06.2022 - VK 1-45/22

    Bewachung

    Fehlt dem öffentlichen Auftraggeber im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zum Verhandlungsverfahren die Grundlage für eine abschließende Prüfung der Eignung eines Bieters, kann dieser Bieter kein Vertrauen in die Beurteilung seiner Eignung haben (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

    Schweigen die Vergabeunterlagen zur Eignungsleihe, so ist diese grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 7. April 2016, C-324/14).

    Dies führt aber nicht dazu, dass die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 3 Satz 1 VSVgV eine wirksame Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen zur Eignungsleihe zu einem späteren Zeitpunkt hier nach Angebotsabgabe ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Er hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, Verg 25/21, juris Rn. 96).
  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Denn was sie den Bietern hinsichtlich der vorgesehenen Teststellung mitgeteilt hat, ist aus maßgeblicher objektiver Sicht eines mit der Ausschreibung vertrauten, erfahrenen Bieters nicht eindeutig (s. zum Beurteilungsmaßstab der §§ 133, 157 BGB analog OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.z.N.).
  • VK Bund, 14.09.2023 - VK 1-61/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Umfang der Pflicht zur Preisaufklärung

    Erst wenn eine Verschlechterung offensichtlich ausgeschlossen ist, ist der Nachprüfungsantrag mangels Antragsbefugnis unzulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21; BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09).

    Der Anspruch auf Akteneinsicht hat im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21; Beschluss vom 20. Dezember 2019, VII-Verg 35/19).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen dieser Amtsermittlung auch Umstände berücksichtigt werden können, deren Offenlegung mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen abzulehnen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16).

  • VK Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 1 VK 55/22

    Präqualifiziert ≠ automatisch geeignet!

    Gemäß § 6a Nr. 3 a) EU VOB/A kann der öffentliche Auftraggeber zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit die Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verlangen, " Vergleichbar" bedeutet nicht "gleich" oder gar "identisch" , sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.04.2014, 11 Verg 1/14, Rn. 58; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022, Verg 25/21).

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2022, Verg 25/21).

  • VK Rheinland, 29.11.2023 - VK 30/23

    Zweifel an der Eignung: Kein Ausschluss ohne vollständige Aufklärung!

    Sämtliche Eignungskriterien sowie deren Nachweise müssen vom öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung aufgestellt und in der Auftragsbekanntmachung angeführt werden (vgl. Mager in: Beck'scher Vergaberechtskommentar Bd. 2, 3. Aufl. 2019, VOB/A-EU § 6 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.04.2022 - Verg 25/21).

    Er kann auch Mindestanforderungen in Bezug auf die Eignung vorgeben, muss sie dann aus Gründen der Transparenz aber ebenfalls bekannt machen (Mager, a.a.O., § 6 Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.04.2022, a.a.O.; VK Ansbach, Beschluss v. 21.06.2016 - 21.VK-3194-08/16).

  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Er hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. April 2022, Verg 25/21, juris Rn. 96).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 11 Verg 4/23

    Prüfungspflicht des Auftraggebers in Bezug auf die für den Nachweis der Eignung

  • VK Bund, 06.11.2023 - VK 1-77/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Nicht-Erkennbarkeit eines

  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

  • VK Bund, 06.09.2023 - VK 1-57/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung: Rügepräklusion, Antragsbefugnis,

  • VK Bund, 23.05.2022 - VK 2-36/22

    Kein Akteneinsichtsrecht in Konzepte von Wettbewerbern: keine Pflicht,

  • VK Bund, 18.11.2022 - VK 1-87/22

    Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

  • VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22

    Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender

  • VK Bund, 16.12.2022 - VK 1-99/22

    Vergabe von Ingenieurleistungen (Erfordernis einer eindeutigen Mitteilung der

  • VK Bund, 28.06.2022 - VK 1-65/22

    Rahmenvereinbarung über digitale Transformation

  • VK Bund, 18.08.2022 - VK 1-87/22

    Vergabe von Dienstleistungen im Winterdienst und Grasmäharbeiten

  • VK Westfalen, 19.07.2023 - VK 3-15/23

    Bewertungsnote muss plausibel vergeben werden!

  • VK Bund, 02.03.2023 - VK 2-08/23

    Angebotsausschluss wegen Abweichung von Vorgabe; Einhaltung von Vorgabe bzgl.

  • VK Niedersachsen, 21.08.2023 - VgK-18/23

    Auf die Leistungsversprechen der Bieter darf sich der Auftraggeber verlassen!

  • VK Westfalen, 03.07.2023 - VK 1-19/23

    Aufgreifschwelle nicht überschritten: Keine Preisaufklärung erforderlich!

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